Arten von Schusswaffen
* Feuerwaffen sind Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände, bei
denen zum Antrieb der Geschosse heiße Gase verwendet werden und ein Geschoss
durch einen Lauf getrieben wird.
* Druckluftwaffen (umgangssprachlich auch Luftdruckwaffen) sind
Schusswaffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Gase (Pressluft,
Kohlendioxid (CO2), vorkomprimierte Luft) verwendet werden. Da diese Waffen
kein Schießpulver benötigen, ist der Betrieb einer solchen Waffe
vergleichsweise günstig. Sie werden fast ausschließlich für den Schießsport
verwendet. Die verwendete Luft wird entweder durch einen seitlichen
Spannhebel vorkomprimiert in der Waffe bis zur Schussabgabe gespeichert oder
aus einer angeschraubten Speicherpatrone im Moment der Schussabgabe
zugeführt.
* Federdruckwaffen sind Waffen, bei denen die Geschosse durch die
Rückstellkraft einer zuvor gespannten Feder angetrieben werden. Durch die
angespannte Feder wird bei Auslösen des Abzuges entweder das Projektil
direkt angetrieben oder mit über einem Kolben ein plötzlicher Luftüberdruck
erzeugt, der das Projektil durch den Lauf treibt. Wie bei den
Druckluftwaffen sind deshalb die Kosten pro Schuss gering. Diese Waffen, mit
einem deutlichen Prellschlag bei der Schussauslösung, wurden überwiegend im
Schießsport verwendet, sind jedoch mittlerweile veraltet.
* Einzelladerwaffen sind Schusswaffen ohne Magazin mit einem oder mehreren
Läufen, die vor jedem Schuss aus demselben Lauf von Hand geladen werden.
* Repetierwaffen sind Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses
über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin
in das Patronenlager nachgeladen wird.
* Automatische Schusswaffen sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines
Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden.
* Revolver sind Schusswaffen, bei denen die Trommel durch den Schützen
weitergedreht wird, so dass das nächste Lager mit einer neuen Patrone
zwischen Lauf und Schlagbolzen zu liegen kommt, und gleichzeitig die Feder
gespannt wird.
* Langwaffen sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener
Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß
verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet.
* Kurzwaffen (auch Faustfeuerwaffen genannt) sind Schusswaffen, die nicht
unter die Definition einer Langwaffe fallen. In der Regel handelt es sich
hierbei um Pistolen und Revolver.
* Handfeuerwaffen bezeichnet Feuerwaffen, die durch eine Person
transportiert und gehandhabt werden können.
* Schreckschusswaffen sind Schusswaffen mit einem Kartuschenlager, die zum
Abschießen von Kartuschenmunition bestimmt sind.
* Reizstoffwaffen sind Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager,
die zum Verschießen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen bestimmt sind.
* Signalwaffen sind Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager,
die zum Verschießen von pyrotechnischer Munition bestimmt sind.
* Geschütze sind, nach der Definition der deutschen Gesetzgebung, Rohrwaffen
mit einem Kaliber von mindestens 20 mm. In Abhängigkeit vom Verhältnis von
Kaliber zu Rohrlänge werden sie in Kanone, Haubitze und Mörser (Geschütz)
unterteilt. Großkalibrige Geschütze bilden die Hauptwaffe der Artillerie.
Es ist zu beachten, dass Bogenwaffen, Zwillen und Katapulte entgegen der
landläufigen Meinung keine Schusswaffen darstellen, da sie über keinen Lauf
verfügen und damit nicht unter die obenstehende Definition fallen. Sie
gelten im Waffengesetz in "tragbarer Größe" nur als den Schußwaffen
gleichgestellte Gegenstände.
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